ADD HOLSTEIN Erbenermittlung GmbH

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Millionen-Erbschaft für eine politische Partei – Wie wir die gesetzlichen Erbanwärter ermitteln konnten

Üblicherweise erhalten wir unsere Ermittlungsaufträge von Nachlasspflegern, Gerichten, Privatpersonen und verschiedenen Institutionen. Der Fall von R. Strangfeld ist jedoch in jeglicher Hinsicht besonders.

Am 5. Januar 2023 erschien im Nachrichtenmagazin DER SPIEGEL ein Artikel, der die Hintergründe eines besonderen Erbfalls näher beleuchtete. Es geht darin um den 2018 verstorbenen Ingenieur R. Strangfeld, welcher der Partei „Alternative für Deutschland" (AfD) mehr als 10 Millionen vererbt hatte. R. Strangfeld war auf Grund seiner Erfindungen im Sanitärbereich zu einem erheblichen Vermögen gekommen. Nach seinem Tod fand man unzählige Goldbarren, die er teilweise in seinem Haus versteckt, teilweise in einem Schließfach in Luxemburg verwahrt hatte.

Ende 2022 aufgetauchte Unterlagen legten nahe, dass der Erblasser möglicherweise testierunfähig gewesen sein könnte. Entsprechend der Informationen des Nachrichtenmagazins waren die gesetzlichen Erben unbekannt.

Noch am selben Abend begannen wir die Ermittlungen nach den noch lebenden Verwandten aufzunehmen und hatten bald erste Erfolge. Die Recherchen führten uns unter anderem nach Schlesien, von wo der Vater des Erblassers stammte. Mittlerweile konnten fast alle Erbinnen und Erben ermittelt werden und dem zuständigen Nachlassgericht liegt ein Antrag vor, den bereits 2019 erteilten Erbschein auf Grund erheblicher Zweifel an dessen Richtigkeit einzuziehen. Wir sind gespannt, wie sich der Fall weiter entwickeln wird. Nun ist aber zunächst eine andere Expertise als die der Erbenermittler gefragt: Um eine Aussage über die zweifelhafte Testierfähigkeit eines Erblassers treffen zu können, ist meist ein ausführliches psychologisches Fachgutachten notwendig.

Diese und viele weitere Details des Falls von R. Strangfeld können in der aktuellen Ausgabe des SPIEGELS (25/2023) oder bei SPIEGEL online nachgelesen werden.