Erbenermittlung in Deutschland und der ganzen Welt
Die ADD HOLSTEIN Erbenermittlung ist ein modernes, junges Unternehmen und deutschlandweiter Dienstleister für Erbinnen und Erben, Nachlasspflegerinnen und Nachlasspfleger sowie für alle Personen und Institutionen, die Unterstützung bei der Suche nach unbekannten Erben benötigen.
Unsere Suche nach den
unbekannten Erben
Wer wir sind
Das Team der ADD HOLSTEIN Erbenermittlung verfügt über Jahrzehnte an persönlicher Erfahrung bei der Ermittlung unbekannter Erben. Der Hauptsitz unseres Unternehmens ist im Herzen Berlins. Zudem sind wir mit erfahrenen Erbenermittlern in Köln vertreten. Lernen Sie uns gerne persönlich kennen.
Wenn Sie von uns kontaktiert wurden
Wenn Sie als Erbin oder Erbe von uns kontaktiert wurden, kommt dies fast immer völlig überraschend und wirft verständlicherweise viele Fragen auf. Wir möchten diese Fragen so transparent wie möglich beantworten. Sollte uns dies hier auf der Website nicht gelingen, zögern Sie nicht, uns persönlich zu kontaktieren oder an unseren Standorten in Berlin und Köln zu besuchen.
Erbenermittlungen für Nachlasspfleger/innen
Es kommt gar nicht so selten vor, dass in Deutschland eine Person verstirbt und die Erbinnen und Erben unbekannt sind. Wenn keine nahen Verwandten vorhanden sind, gibt das Nachlassgericht Erbfälle mit “sicherungsbedürftigem Nachlass” an sogenannte Nachlasspfleger. Oft sind diese bei ihrer Suche nach den Erben erfolgreich. Wenn dies nicht gelingt, dann können wir als Erbenermittler helfen.
Neuigkeiten aus der Erbenermittlung
Bei unserer täglichen Arbeit stoßen wir immer wieder auf besondere Fälle, über die wir auf unserer Website regelmäßig berichten. Gleiches gilt für Neuigkeiten über uns und unsere Mitarbeiter – seien es Auszeichnungen für unsere Arbeit oder Berichte über unsere Pro-Bono-Tätigkeit.
Erbenermittlung und Erbenermittler
Die wenigsten Personen kommen im Laufe Ihres Lebens mit Erbenermittlern in Kontakt. Somit ist es nicht überraschend, dass wir regelmäßig viele Fragen zu unserer Arbeit erhalten. Deshalb haben wir für Sie nachfolgend einige Informationen zur professionellen Erbenermittlung zusammengestellt.
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Die Tätigkeit der gewerblichen Erbenermittlung bzw. Erbensuche existiert bereits seit über 100 Jahren. Erbenermittler sind immer dann gefragt, wenn eine Erbmasse vorhanden ist, aber die Erbinnen und Erben unbekannt sind – also vor allem dann, wenn kein Testament vorhanden ist und keine Verwandten bekannt sind.
Dies bedeutet, dass wir in der Regel nur dann tätig werden, wenn ein Nachlass in Höhe von mehreren tausend Euro vorhanden ist. Bei geringeren Beträgen ist eine aufwändige Ermittlung leider oft nicht möglich. Gleiches gilt natürlich für überschuldete Nachlässe, bei denen wir grundsätzlich eine Bearbeitung ablehnen.
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Wir Erbenermittler recherchieren in Archiven, Datenbanken, auf Friedhöfen und in Kirchen nach den nächsten Verwandten der verstorbenen Person. Hierbei ist es unser Ziel, alle Erbinnen und Erben zu finden. Fast immer sind das mehrere Personen. Durch die Kriege in Europa sind viele Unterlagen vernichtet und die Schicksale einzelner Personen sind durch Vertreibung nur schwer nachzuverfolgen.
Deshalb erfordert die Erbensuche viel Erfahrung und Spezialkenntnisse. Eine Ausbildung als Historiker/in oder als auf Erbrecht spezialisierter Anwalt bzw. Anwältin ist hierbei besonders hilfreich.
Trotz dieser Expertise dauern die Recherchen oft über mehrere Jahre, denn wenn die Erbinnen und Erben gefunden sind, müssen alle verwandtschaftlichen Verbindungen mit Dokumenten nachgewiesen werden. Nicht selten müssen hierzu auch Urkunden aus dem Ausland beschafft werden, weshalb wir auf der ganzen Welt über Korrespondenten verfügen.
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In nur etwa der Hälfte unserer Fälle sind Recherchen innerhalb von Deutschland ausreichend. Das internationale Netzwerk, in das wir eingebettet sind, ermöglicht uns zügige Vor-Ort-Recherchen in vielen europäischen und außereuropäischen Staaten. Unsere Korrespondentinnen und Korrespondenten durchforsten die zuständigen Archive, um Familienzusammenhänge zu rekonstruieren und zu belegen. Wenn standesamtliche Überlieferungen kriegsvernichtet sind, greifen sie auf Sekundärbelege, wie Kirchen- oder Grundbücher, zurück. Da viele der durch uns bearbeiteten Nachlassfälle internationalen Bezug haben, ist dieses Netzwerk für unsere Tätigkeit unverzichtbar. Nicht zuletzt deshalb sind wir Mitglied der Mitglied der Internationalen Vereinigung Professioneller Erbenermittler, IAPPR (erfahren Sie mehr über unsere Mitgliedschaften).
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In der Regel kommen als erbberechtigte Personen die lebenden Abkömmlinge der Großeltern oder sogar der Urgroßeltern der Erblasserin bzw. des Erblassers in Frage. Durch unsere Archiv- und Datenbankarbeit „hangeln“ wir uns von Urkunde zu Urkunde, recherchieren die Lebensdaten der Erblasservorfahren, um den einzelnen Familienstämmen anschließend bis in die Gegenwart zu folgen. Durch unsere Suche bei Einwohnermelde- und Standesämtern ermitteln wir – nach oftmals monatelangen Bemühungen – die Erbinnen und Erben. In den seltensten Fällen ist diesen die Person der Erblasserin bzw. des Erblassers überhaupt bekannt.
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Für den Nachweis der Erbberechtigung gegenüber Banken, die den Nachlass verwahren, oder auch für eventuell notwendige Grundstücksverkäufe ist fast immer ein Erbschein erforderlich. Oft können es sogar mehrere Erbscheine sein, da es vorkommt, dass erbberechtigte Personen zeitlich nach dem Erblasser verstorben sind. Nach diesen Personen bedarf es dann ebenfalls eines Erbscheins. Denn der Nachlass kann erst dann ausbezahlt werden, wenn die Erbfolge vollumfänglich nachgewiesen ist.
Erbenermittler unterstützen die Erben vollumfänglich bei der Erlangung der notwendigen Erbscheine: Wir beschaffen alle Nachweise in Form von Urkunden und helfen dem Notar dabei, dass der Erbscheinantrag genealogisch keinerlei Lücken aufweist. So vermeiden wir für alle Seiten zeitaufwändige Nachfragen des zuständigen Amtsgerichts bzw. Nachlassgericht, das den Erbscheinantrag und alle Urkunden prüfen muss. Erst nach dieser Prüfung wird letztlich ein Erbschein erteilt.
Auch die Kosten für die Erlangung der Erbscheine übernimmt in der Regel der Erbenermittler. Bei Bedarf kann dieser Ihnen außerdem einen auf das Erbrecht spezialisierten Anwalt zur Seite stellen.
Noch ausführlichere Informationen zum Thema Erbscheine und Erbscheinbeantragung finden Sie hier ↗.
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Der Bundesgerichtshof (Urteil vom 23.09.1999, Az.: III ZR 323/98 ↗) hat entschieden, dass Erbenermittler den ermittelten Erbinnen und Erben ihre Ermittlungsergebnisse zu „verkaufen“ haben. Es besteht also kein Anspruch auf eine amtliche Vergütung. Wir sind als Erbenermittler somit gehalten, unseren Honoraranspruch mittels einer entsprechenden Vereinbarung abzusichern. Das vereinbarte Honorar wird ausschließlich im Erfolgsfall fällig und bemisst sich prozentual am tatsächlich ausbezahlten Erbanteil. Das wirtschaftliche Risiko liegt somit allein bei uns.
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Mit der Erbscheinerteilung durch das Nachlassgericht ist die Arbeit des Erbenermittlers noch lange nicht beendet. Der Erbenermittler kümmert sich im Auftrag der Erbengemeinschaft um die Auflösung der Nachlasskonten, veräußert zum Nachlass gehörige Wertgegenstände und koordiniert den Verkauf von Immobilien. Erst wenn die durch ihn vertretenen Erbinnen und Erben ihre jeweiligen Erbanteile erhalten, ist die Tätigkeit des Erbenermittlers beendet.
Wir arbeiten als Erbenermittler für…
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Nachlasspflegerinnen und Nachlasspfleger
Wir sind Dienstleister für Nachlasspflegerinnen und Nachlasspfleger in ganz Deutschland. Lesen Sie hier mehr darüber, wie wir Sie bei Ihrer Arbeit unterstützen können.
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Erbinnen und Erben
Am Ende unserer oft langen Recherchen stehen die von uns ermittelten Erbinnen und Erben.
Wir beantworten gerne Ihre Fragen. Auch für den Fall, dass Sie uns mit der Erbensuche beauftragen wollen.
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Institutionen und private Auftraggeber
Ob Landkreise, Gesetzliche Vertreter, Nachlassgerichte. Anwälte, Banken, Versicherungen, Immobilienunternehmen oder Energieunternehmen: Wir helfen Ihnen bei der Klärung unbekannter Erbfolgen!
Wir freuen uns, von Ihnen zu hören
Gerne können Sie uns kontaktieren, wenn Sie Unterstützung bei der Suche nach unbekannten Erbinnen und Erben benötigen. Auch wenn Sie weitere Fragen zum Thema Erbenermittlung haben, können Sie jederzeit Kontakt zu uns aufnehmen. Wir rufen Sie gerne zurück oder schreiben Ihnen.